
Vom Fundament bis zur PV-Anlage auf dem Dach
Während der Errichtung von Gebäuden wird die erste fachmännische Elektroinstallation bereits vor der Errichtung der Fundamente benötigt. Eine sichere und effiziente Funktion der Installation ist während der gesamten Nutzungsdauer der Anlage erforderlich.
Der Betreiber einer elektrischen Anlage ist dazu verpflichtet eine Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen einzuhalten. Hieraus ergibt sich, dass Zertifikate, Nachweise und Dokumentationen während der gesamten Zeit zu sammeln sind.
Eine Begleitung Ihres Bauprojekts durch einen Sachverständigen hilft Ihnen rechtzeitig Mängel zu erkennen und Korrekturen zu ermöglichen, damit Ihr Projekt zu einem Erfolg führt. Der Aufwand für Korrekturen steigt meistens mit dem Baufortschritt.
Bei Streitigkeiten zwischen den am Bau Beteiligten sollte grundsätzlich ein Sachverständiger hinzugezogen werden. Insbesondere, wenn sich scheinbar die Wogen nicht mehr glätten lassen. In diesem Fall sind meistens Gutachten unvermeidbar und hilfreich bei jeder gerichtlichen Auseinandersetzung.
Leistungen
Privatgutachten
Ein Privatgutachten von einem Sachverständigen dient zur Unterstützung bei der Einschätzung von technischen Sachverhalten. Eine gerichtliche Auseinandersetzung sollte nicht ohne Beauftragung eines Sachverständigengutachtens angestrebt werden. Die Führung eines aussichtslosen Prozesses kann durch die Information aus einem fundierten Gutachten verhindert werden. Anderseits sollte darauf geachtet werden, dass ein Privatgutachten, das von einer Prozesspartei bei Gericht eingereicht wird, immer von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurde.
Gerichtsgutachten
Eine Entscheidung von Zivilprozessen setzt in vielen Fällen die Hinzuziehung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen voraus. Diese Hinzuziehung ergibt sich zwangsläufig bei komplexen Sachverhalten. Sofern zuvor von den am Prozess beteiligten Parteien kein Privatgutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eingereicht wurde, wird häufig ein Gutachter vom Gericht beauftragt.
Schlichtung
Häufig gibt es im Zivilbereich Auseinandersetzungen aufgrund der Abrechnung von Leistungen oder von behaupteten Mängeln. Eine gerichtliche Klärung dieser Streitpunkte kann viele Jahre dauern, auch wenn der Antragsteller zunächst von einer für ihn scheinbar eindeutigen Rechtslage ausgeht. Viele Gerichtsprozesse führen nach zermürbenden Jahren zu einem Vergleich, der sich nicht unbedingt mit der anfänglichen Zielsetzung deckt. Aus diesem Grund ist es rein aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll einen Zivilstreit im Vorfeld mit Hilfe eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beizulegen.

Referenzen
Privatgutachten
Öffentliche Auftraggeber: z.B.: Hochbauamt München
Namhafte Rechtsanwälte, Firmen u. Privatpersonen
Gerichtsgutachten
Oberlandesgericht München
Landgerichte München I+II
Landgericht Deggendorf
Landgericht Ingolstadt
Landgericht Landshut
Landgericht Traunstein
Amtsgericht München
Amtsgericht Ebersberg
Amtsgericht Freising
Amtsgericht Fürstenfeldbruck
Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen
Amtsgericht Traunstein
Amtsgericht Weilheim
Objekte wie z.B:
PV-Anlagen, Tiefgaragen, Hochhäuser, Warenhäuser, Gewerbeanlagen, Vergnügungsanlagen (Münchner Wies’n)
Dipl.-Ing. Jürgen Wullstein
Flurstraße 3
85640 Putzbrunn
Tel.: 089 – 81 30 8000
E-Mail: juergen@wullstein.eu
Auenstraße 38
85051 Ingolstadt